Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte weist Beschwerde ab
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Straßburg, 21. Mai 2015: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte weist die Beschwerde gegen das deutsche Waffengesetz ab. Beschwerdeführer war der Sprecher der Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen!“, Roman Grafe, gemeinsam mit Hinterbliebenen des Winnender Schulmassakers.
Ziel der Beschwerden war ein Verbot tödlicher Sportwaffen, egal welchen Kalibers. Das lasche deutsche Waffengesetz, so die Beschwerdeführer, verstoße gegen die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, und zwar gegen Artikel 2: „Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt.“ (Des weiteren gegen Artikel 5: Recht auf Freiheit und Sicherheit)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit der Entscheidung der Schweizer Richterin Helen Keller (unter Beteiligung der deutschen Richterin Angelika Nußberger) die Beschwerde gegen das deutsche Waffengesetz ohne weitere Prüfung für unzulässig erklärt, was in diesem Fall bedeuten dürfte: für „offensichtlich unbegründet“.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist nicht bereit, das Morden mit legalen Sportwaffen in Deutschland endlich zu unterbinden. Er hat auch die Chance vertan, den Irrsinn tödlicher Sportwaffen in Europa zu beenden.
Daß dies dringend notwendig ist, zeigen die anhaltend laschen europäischen Waffengesetze – selbst nach etlichen Sportschützen-Massakern, u. a. in der Schweiz (Zug 2001, 14 Tote), Frankreich (Nanterre 2002, 8 Tote), Deutschland (Erfurt 2002/Winnenden 2009, 31 Tote), Finnland (Jokela 2007/Kauhajoki 2008, 18 Tote), der Slowakei (Bratislava 2010, 7 Tote), Norwegen (Utøya 2011, 69 Tote), Tschechien (Uhersky Brod 2015, 8 Tote). Dazu kommen ungezählte sogenannte „Einzelfälle“.
So leicht darf man es Mördern nicht machen.
"Das Schreiben aus Straßburg ist ein Dokument acht- und respektloser Ignoranz."
Winnender Zeitung, 16. Juni 2015
Presse-Erklärung zur Ablehnung des EGMR
Presse-Stimmen zur EGMR-Entscheidung
Entscheidung des EGMR (21. Mai 2015)
Beschwerde EGMR (14. Mai 2013)